Donnerstag 19. Januar 2017, 20:30
Cannabis ist endlich raus aus der SchmuddeleckeEs ist gut, dass die Droge nun für Schwerkranke erhältlich ist.
Kritiker sollten sich klarmachen: Es gibt etliche Substanzen in der Medizin,
die gefährlich, aber weitaus weniger wirksam sind.
LG Federico
Freitag 20. Januar 2017, 01:45
Ist es immer noch eine Droge ?
Es gibt Berichte/Bücher wo festgestellt wird das es durchaus auch heilsame Wirkungen haben kann. In Maẞen, also als Medizin. Quacksalberei ?
Raus aus der Schmuddelecke, ich denke nicht, dann wäre es frei verkäuflich.
Was ist mit Hydromorphon ? Morphium ? Wird als Schmerzmittel eingesetzt. Verschreibungspflichtig. Wohl genauso wie Cannabis dann.
Dafür muẞ man aber (alt genug?) sein, um es verschrieben zu bekommen. Schwerkrank? Und dann tut trotzdem noch alles immer weh?
Nur ne Feststellung von mir, mein Vater 92 bekommt Hydromorphon schon seit Jahren, morgens ne halbe und abends ne halbe, reicht aber nicht und mehr geht nicht, dann kriegt er gar nichts mehr koordiniert und fällt um, quasi high. Also nebenbei noch andere Schmerzmittel rein. Aber das geht über Krankenkasse. Das macht mich ärgerlich.
Und wegen dem Cannabis wird son Wind gemacht. Is keine Droge, is auch ein Heilmittel.
Freitag 20. Januar 2017, 08:56
In der Pharmazie werden u.a. Heilpflanzen schon lange als "(Arznei-) Drogen" bezeichnet, so auch Kamille, Salbei, Brennessel und ähnliche. Belladonnablätter, Schierlingskraut, Fingerhutblätter z.B. sind wegen ihrer Inhaltstoffe auch verschreibungspflichtig.....
LG
Trudi
Freitag 20. Januar 2017, 09:14
Belladonnablätter, Schierlingskraut, Fingerhutblätter
Hallo Trudi,
das sind hochpotente Giftstoffe, schon in geringen Mengen tödlich.
LG Federico
Freitag 20. Januar 2017, 09:42
Stecken aber oft noch in Naturheilmitteln.... die Dosis macht das Gift. Belladonna zB ist in der Homöopathie ein unverzichtbares Mittel - teils natürlich in Verdünnungen bei denen ein Kügelchen "durch einen See schwimmt".
LG jivaro
Samstag 21. Januar 2017, 03:57
Trudi hat geschrieben: Fingerhutblätter
Siehe
Digitoxin als Medikament
hier nachlesen.Ich hatte mir vor ü 10 jahren mal den Rücken gebrochen, ganz knapp an der Querschnittslähmung vorbei, gegen die Schmerzen haben selbst hochdosierte Medikamente kaum geholfen, ein Freund gab mir Hanfharz zu rauchen, selbst niedrig dosiert war es sehr effektiv.
Hätte es das damals legal gegeben wären mir
drei Jahre Dauerschmerz erspart geblieben!
Sonntag 22. Januar 2017, 22:25
Alles schön und gut - aber zwischen dem Gesetzgeber (der nur die BtMVV regelt!) und dem Kassenrezept sitzt der allmächtige "Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte, Krankenkassen und Patienten", der die genauen Vorgaben regeln wird, unter denen Vertragsärzte "Medizinalhanf" werden verschreiben dürfen - Stichwort "NUB-Richtlinien"
Geht mal davon aus, dass "Drogen- oder Alkoholabhängigkeit" an erster Stelle der Kontraindikation genannt werden wird. Als nächstes muss wohl nachweislich alles andere erfolglos ausprobiert worden sein, bevor ein Versuch mit Cannabis statthaft ist.
Bis heute konnte jeder Arzt für seinen Patienten ein Attest schreiben, mit dem dieser beim BfARM eine Genehmigung für den Erwerb von Medizinalhanf in der Apotheke beantragen konnte. In Zukunft wird es sicher Beschränkungen geben - "Erfahrungen in der Cannabisbehandlung", "schmerzmedzinische Zusatzqualifkation"... der GBA ist seit jeher sehr erfindungsreich in der Verhinderung neuer - und vor allem teurer - "neuer Behandlungsmethoden" (oder auch unerwünschter Methoden wie Baclofen)
Schon heute haben ja die Apotheken Probleme mit der Belieferung von knapp Tausend Patienten, weil die großen Produzenten kaum ihre Heimatmärkte mit Medizinalhanf versorgen können (Niederlande, Israel, Canada, USA).
Ein schönes gesetzgeberisches Signal, das zuverlässig an der vertragsärztlichen Realität scheitern wird.
LG
Praxx
Montag 23. Januar 2017, 01:52
Hallo Praxx
Wieder einmal ein ganz großes Dankeschön für Deinen prägnanten Erfahrungsbericht aus Deiner Praxis. Zwei Fragen habe ich dazu:
praxx hat geschrieben:Als nächstes muss wohl nachweislich alles andere erfolglos ausprobiert worden sein, bevor ein Versuch mit Cannabis statthaft ist.
(Hervorhebung von mir) Was ist jetzt da genau der Unterschied zwischen „statthaft“, also gesetzlich erlaubt, und „erstattungsfähig“, d.h. durch die Krankenkasse getragen. Und: Ist die Behandlung mit dem sog. „Medizinalhanf“ teuer?
Fragt DonQ
Montag 23. Januar 2017, 13:02
Ärzte können Cannabis einfacher verschreibenDie Gesundheitsstaatssekretärin Ingrid Fischbach (CDU) erläuterte,
dass Schwerkranke etwa nicht austherapiert sein müssen, bevor ein Arzt Cannabis verschreibt.
Der Arzt könne genau hinschauen und sagen, jetzt sei der Punkt erreicht.
Mitte März werden wir mehr wissen ...
LG Federico
Donnerstag 14. Dezember 2017, 22:14
Nimmt einer von euch Cannabis auf Rezept ??
Tami
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