Mittwoch 20. Mai 2015, 00:22
Hallo Eleanor,
die Psychiaterin handelt nur strikt nach den Regeln der Diagnostik.
Solange eine aktive Abhängigkeitserkrankung vorliegt, DARF eine andere Diagnose gar nicht gestellt werden. Alle anderen Diagnosen dürfen nur "geratet" werden, wenn keine Abhängigkeitserkrankung vorliegt. Der Grund dafür ist, dass alle anderen Störungen erst einmal der Substanzabhängigkeit zugeschrieben werden, andere Diagnosen dürfen erst dann gestellt werden, wenn die Substanzgebrauchsstörung als Ursache ausgeschlossen ist.
Was die Arbeitsunfähigkeit angeht: Natürlich werden die AU-Zeiten der letzten zwei Jahre mit der gleichen Diagnose zusammengerechnet, was die Zeiten der Lohnfortzahlung und des Krankengeldbezugs angeht. Aber "Selbstverschulden" gibt es im Sozialversicherungsrecht nur in ganz wenigen Ausnahmefällen - zB ohne Führerschein betrunken Autofahren .
Also keine Sorge. Dein Arbeitgeber erfährt auch deine Diagnose nicht, die kommt allenfalls beim "betrieblichen Eingliederungsmanagement" in Betracht.
Die Krankenkasse kann dich allerdings, sobald du im Krankengeldbezug bist, dazu auffordern, innerhalb von 10 Wochen Reha.Maßnahmen zu beantragen und bei Weigerung die Krankengeldzahlung einstellen.
Pferdefuss dabei: Die Rentenversicherung kann den Reha-Antrag auch als Rentenantrag werten!
LG
Praxx