@all,
das fand ich eben :
"Sturz auf einer beruflich veranlassten Tagung ist auch mit knapp zwei Promille Alkohol im Blut als Arbeitsunfall anzusehen Rückweg zum Hotelzimmer ist Arbeitsweg und bei Fußgängern auch im alkoholisierten Zustand unfallversichert Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass ein nächtlicher Sturz eines Betriebsratsmitglieds während einer Tagung auch dann als Arbeitsunfall anzuerkennen ist, wenn der Gestürzte knapp zwei Promille Alkohol im Blut hatte. Der 58jährige Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist Betriebsrat bei einem internationalen Konzern mit Sitz in der Region Stuttgart. Im April 2010 fand in einem Hotel in Bad Kissingen eine dreitägige Betriebsräteversammlung statt. Diese dauerte am ersten Abend bis gegen 19.30 Uhr. Mit einem Blutalkoholspiegel von 1,99 Promille stürzte der Kläger in der Nacht gegen 1 Uhr im Treppenhaus des Tagungshotels, wo er mit Kopf- und Lungenverletzungen bewusstlos aufgefunden und gegen 4 Uhr in die Notaufnahme gebracht wurde. Anschließend war er längere Zeit arbeitsunfähig. Noch heute leidet er unter Schmerzen und Konzentrationsstörungen. Gegenüber seiner Berufsgenossenschaft gab der Kläger an, sich nicht mehr an den Unfallhergang erinnern zu können. Es sei auf der Tagung üblich, auch beim abendlichen geselligen Zusammensein unter Kollegen über betriebliche Belange zu sprechen."
Da hat der Kollege aber schwer Glück gehabt, sollte sich aber wohl bald Gedanken um seinen Alkoholkonsum machen... Wenn 1,99 Promille festgestellt wurden war der Pegel vorher wohl weit höher.
LG, Werner
_________________ „Wer den Hafen nicht kennt, in den er segeln will, für den ist kein Wind der richtige.“. Seneca
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