Web Modus
Bild ... und worüber wir uns sonst noch aufregen
Antwort erstellen

Baclofen Off-Label-Verschreibung

Mittwoch 3. April 2013, 11:28

Ihr Lieben,
auch wenn es immer häufiger gelingt, Ärzte zu finden, die einem Baclofen off-label verschreiben, bleibt es doch ein Ärgernis, dass man das dann aus eigener Tasche bezahlen muss.
Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (was es alles gibt...) existieren Expertengruppen zur "Off-Label-Anwendung von Arzneimitteln außerhalb des zugelassenen Indikationsbereiches" :

http://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/3_n ... -node.html

Hier heißt es unter anderem :
".Die Erstattungsfähigkeit derartig verordneter Arzneimittel durch die gesetzlichen Krankenversicherungen war immer wieder Gegenstand von Rechtsstreiten. Schließlich wurden in einem richtungweisenden Urteil des Bundessozialgerichts vom 19.03.2002 (B 1 KR 37/00 R) die Kriterien festgelegt, die erfüllt sein müssen, damit eine Erstattung für die Verordnung von Arzneimitteln außerhalb der zugelassenen Indikation (Off-Label use) durch die gesetzlichen Krankenversicherungen in Betracht kommt. Es muss sich (1) um die Behandlung einer schwerwiegenden Erkrankung handeln, für die (2) keine andere Therapie verfügbar ist und (3) auf Grund der Datenlage die begründete Aussicht auf einen Behandlungserfolg besteht."

(1) und (3) treffen ja wohl zu, bei (2) muss man geschickt argumentieren...

Ich werde dem Bundesinstitut jedenfalls mal einen netten Brief schreiben !

LG, Werner

Re: Baclofen Off-Label-Verschreibung

Mittwoch 3. April 2013, 13:25

@Werner
Leider ist das nicht ganz so einfach - natürlich ist die "F10.2" eine schwerwiegende Erkrankung, aber danach wird es schon kritisch...
Natürlich gibt es etablierte, nachweislich wirksame und zugelassene Therapieverfahren (auch wenn diese nicht für alle geeignet sind)...
Und zu guter letzt ist die Datenlage keinesweges so überzeugend. Da es nur widersprüchliche, kleine randomisierte und doppelblinde Studien mit niedrigen und daher kaum wirksamen Dosen gibt (Addolorato, Garbutt) und auch bisher keine Vergleichsstudien gegen zB Acamprosat, Naltrexon oder Nalmefen vorliegen, liegen nur offene Anwendungsbeobachtungen vor, die durch hohe Abbrecherquoten (ca. 35%) und gewaltige Biases (Unzuverlässigkeit der Daten) belastet sind...
Die einzige Chance, eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen zu erreichen, ist wohl das vom BSG formulierte "Recht auf den letzten Strohhalm": Wenn eine Krankheit lebensbedrohlich ist und alle vorhandenen Therapien erfolglos ausgeschöpft worden sind, muss die Krankenkasse auch die Kosten für nicht anerkannte Therapieversuche erstatten, wenn diese zu einer Verzögerung der Krankheitsprogression oder einer Besserung oder Heilung oder auch nur Linderung des Leidensdrucks geführt haben.
Es ist allerdings nicht davon auszugehen, dass so eine Einzelfallentscheidung plötzlich auf ein Krankheitsbild mit 1.5-2.5 Mio Betroffenen übertragen wird - bei der Hälfte davon schlagen die etablierten und zugelassenen Therapien bekanntlich fehl.

LG

Praxx
Antwort erstellen