... und worüber wir uns sonst noch aufregen
Sonntag 1. Mai 2016, 15:21
gefunden im aktuellen Deutschen Ärzteblatt vom 29.04.2016:
Batra A, Müller CA, Mann K, Heinz A: Alcohol dependence and harmfull use of alcohol-diagnosis and treatment options. Dtsch Arztebl Int 2016; 113, 301-10.
DOI 10.3238/artzebl.2016.0301
"Abhängigkeit und schädlicher Gebrauch von Alkohol"
Unter dem Absatz:
Langfristige medikamentöse Behandlung der Alkoholabhängigkeit heisst es u.a.:
Sogenannte Anticravingmedikamente können die Abstinenz unterstützen......
Zu den hierfür zugelassenen Substanzen gehören in Deutschland Acamprosat und der Opioid-Antagonist Naltrexon....die number needed to treat beträgt für Acamprosat 12 und 20 für Naltrexon....
Eine weitere Substanz, die derzeit noch nicht in dieser Indikation zugelassen ist, ist der GABA-B-Agonist Baclofen. Hier besteht nur die Möglichkeit einer Off-Label-Behandlung.
Mein Kommentar: mir fällt auf, dass Nalmefen nicht mal erwähnt wird!
LG jivaro
Sonntag 1. Mai 2016, 18:11
Nalmefen wird schon erwähnt, allerdings klingt der Kommentar wenig euphorisch :
"Nalmefen sollte nur in Kombination mit psychosozialer Unterstützung verschrieben werden. Die Behandlung sollte zudem nur bei Patienten begonnen werden, deren Alkoholkonsum sich innerhalb von 14 Tagen nach der Erstuntersuchung weiterhin auf einem hohen Risikoniveau befindet. Weiterhin kann eine Verordnung von Nalmefen nur für drei, in begründeten Ausnahmefällen für maximal sechs Monate erfolgen. Der Gemeinsame Bundesausschuss sieht für Nalmefen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie Naltrexon keinen Zusatznutzen (40)."
Meine Schlussfolgerung :
"Die Luft ist raus" für Selincro/Nalmefen ...
LG, werner
Sonntag 1. Mai 2016, 19:42
Wollte ich gerade noch ergänzen... Danke Werner!
LG jivaro
Montag 2. Mai 2016, 13:13
Wobei man dann noch darüber streiten kann, ob der Vergleich mit Naltrexon überhaupt zulässig ist: Naltrexon darf nur an abstinente Individuen zur Aufrecherhaltung der Abstinenz verordnet werden (Adepend), während Nalmefen nur zur Reduktion der Trinkmenge aktiver Trinker zugelassen ist.
Die Spitzfindigkeit liegt hier im Zulassungsstatus: Naltrexon zur Trinkmengenreduktion ist unerlaubter "off-label"-Gebrauch - so wie Nalmefenverordnung zur Abstinenzunterstützung.
In der Praxis sind das reale Probleme: Als mal Subutex 0.4 nicht lieferbar war, verweigerte die Krankenkasse die Genehmigung zur off-label-Verordnung von wirkstoffgleichem Temgesic forte! Grund: "Nicht zur Substitutionsbehandlung zugelassen!"
LG
Praxx
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