Getränkeprobleme für Gratis-RechtsratsuchendeRhetorisch geschickt könnte es sein, mit dem noch recht frischen Befund des Bundesgerichtshofs (BGH) zu beginnen, der im Sommer 2011 feststellte, dass Alkoholismus keine Krankheit sei – jedenfalls nicht im Sinn von § 1906 Abs. 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das sollte den Gesprächspartner, Getränk in der Hand, zunächst in Sicherheit wiegen.
Die Norm sieht vor, dass ein Betreuter zu einer Unterbringung, "die mit Freiheitsentziehung verbunden ist" nur gezwungen werden darf, wenn "auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht, dass er sich selbst tötet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt". Alkoholismus oder die schlichte Rückfallgefahr genügen nach dem Beschluss vom 17. August 2011 (Az. XII ZB 241/11) für sich genommen nicht, eine Unterbringung zu erzwingen. In dieser Betreuungssache hatte der Erkrankte jedoch in Folge einer Hirnschädigung die Fähigkeit verloren, Rückfälle zu vermeiden. Da war sie, die psychische Erkrankung. Der BGH segnete darum die Unterbringung ab.
Titanic ist ja per se nicht unwichtig im Leben. Die realsatirischen Kolumnen eines gewissen Martin Rath auf der Website der
Legal Tribune sind zumindest was Alkohol und damit verbundene juristische Probleme anbelangt, unschlagbar amüsant und regen zugleich zu Nachdenklichkeit an.
Viel Spaß und LG Federico