Das kursiert derzeit in verschiedenen Foren, ich würde das ernst nehmen und in den nächsten Wochen von Auslandsbestellungen absehen...
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Im Internet existieren u.a. unzählige Seiten, auf denen Arzneimittel für Kunden in Deutschland angeboten werden. Die professionelle Aufmachung von illegalen Seiten erschwert es dem Kunden seriöse von unseriösen Angeboten zu unterscheiden. Daher sieht es das BKA als seine Aufgabe an, den Verbraucher für die expandierende Problematik des illegalen Internethandels mit Arzneimitteln zu sensibilisieren und vor den gesundheitlichen Gefahren unseriöser Angebote zu warnen.
Über 90 Staaten weltweit - darunter Deutschland – werden sich Ende September 2012 an einer internationalen Aktionswoche gegen den Handel mit gefälschten und nicht zugelassenen Arzneimitteln im Internet beteiligen. Ziel ist es, gegen die Anbieter dieser Produkte vorzugehen und gleichzeitig das Bewusstsein für die mit dem illegalen Internethandel mit Arzneimitteln verbundenen Gesundheitsrisiken in der Bevölkerung zu schärfen.
Wie in den vergangenen Jahren werden im Rahmen der Aktion namens "PANGEA V" weltweite Festnahmen und die Sicherstellung tausender potentiell schädlicher Arzneimittel erwartet. Im Nachgang der Aktion ist eine mediale Aufarbeitung, u.a. in Form einer Presseerklärung von Interpol vorgesehen.
Die Maßnahmen in Deutschland werden durch das BKA, SO 36, koordiniert.
In diesem Jahr möchte das BKA die Öffentlichkeitsarbeit weiter verstärken. Daher wurde ein Flyer zum sicheren Arzneimittelkauf über das Internet erstellt, der nun im Rahmen der Operation PANGEA V einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden soll.
Bezüglich der möglichst weiten Verbreitung und der hiervon erwarteten Nachhaltigkeit der Operation wendet sich das BKA u.a. an uns und bittet um Ihre Unterstützung (die Unterstützung der Interaktiven Händler)!
Das BKA stellt sich vor, dass im Rahmen von Online-Bestellungen bei Ihnen z.B. als Zusatz zur Bestellbestätigung oder der Rechnungsübermittlung auf den Flyer des BKA hingewiesen und dieser als Anhang beigefügt werden könnte. Denn jeder Online-Kunde könnte ein potentieller Besteller von Arzneimitteln im Internet sein!
Obwohl eine Teilnahme für Sie einen technischen Aufwand zur Versendung des Flyers bedeutet, möchten wir als bvh, neben den Kollegen der Apothekenversender BVDVA, das BKA in dieser Operation unterstützen und Aufklärung leisten.
Deshalb begrüßen wir eine zahlreiche Beteiligung unserer Mitglieder an der Operation in Form des Online-Versands des Flyers bei Bestellungen.
Da die Operation unmittelbar bevorsteht ist im Falle Ihrer Beteiligung eine umgehende Rückmeldung (in dieser Woche) von Ihnen erforderlich!
Als Ansprechpartner für Fragen und zur Übermittlung des Flyers steht Ihnen neben
Florian.Seikel@bvh.info Frau Kerstin Eckhardt vom BKA Wiesbaden, SO 36 – Arzneimittelkriminalität (Tel.: 0611 / 55 – 18901, E-Mail:
Kerstin.eckhardt@bka.bund.de) sehr gerne zur Verfügung.
verfasst am 18.09.2012 von Florian Seikel
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