Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. teilt mit:
Entschlossen und konsequent, so hat sich die große Koalition, in dieser Frage vertreten
von Manuela Schwesig und Christian Schmidt, gegen die organischen und psychologischen
Schäden von E-Zigaretten positioniert. Deren Verkauf an Kinder und Jugendliche soll künftig
per Jugendschutzgesetz untersagt werden. Ohne Zweifel ein wichtiger und notwendiger
Schritt, sind E-Zigaretten doch ein ideales Instrument, Minderjährige nikotinabhängig zu
machen und ihnen bei der Einübung süchtiger Verhaltensweisen zu helfen.
So wird also das Jugendschutzgesetz nach einigen Jahren wieder einmal aufgeschnürt und
man mag uns bei dieser Gelegenheit den schon gewohnheitsmäßigen Hinweis darauf
nachsehen, dass dieses Gesetz seit vielen Jahren einer weiteren Optimierung bedarf:
Durch nichts, aber auch gar nichts, ist die Jugendschutzbestimmung gesundheitspolitisch,
medizinisch, psychologisch, pädagogisch oder sonst wie zu rechtfertigen, den Verkauf von
Bier und Wein an unter 18-Jährige zu gestatten. Die Regelung ist bei Weitem nicht einmal
ein schlechter Witz, oder würden Sie Zigaretten ab 16 erlauben, Pfeife und Zigarre jedoch
erst ab 18? Jugendliche werden so in keiner Weise geschützt.
Pressemitteilunge der Bundesaerztekammer