Baclofen Forum vs Alkoholismus

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BeitragVerfasst: Freitag 19. November 2010, 14:22 
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Registriert: Montag 22. März 2010, 14:32
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Wohnort: Oberhausen
Das könnte durchaus passieren! Die Arzneisoftware der Krankenkassen kann die abgerechneten Diagnosen (ICD-Codes) und die Indikation der Arzneimittel abgleichen, allerdings erst, wenn 4 Monate nach Quartalsende die Abrechnungsdaten vorliegen, Arzneiprüfungen erfolgen oft erst nach 2-4 Jahren für ganze Kalenderjahre, zB in 2010 für 2007

Baclofen ist zugelassen für die Behandlung von Spastizität der Muskulatur aufgrund von Erkrankungen des Gehirns und des Rückenmarks, es ist kein Muskelrelaxans, wie sie für schmerzbedingte Verspannungen des Rückens verwendet werden.

Die Behandlung des Alkoholismus mit Baclofen ist keine Heilbehandlung nach dem SGB V und darf nicht zu Lasten der Krankenkasse erbracht werden!

Wenn die Krankenkasse entdeckt, dass ein Arzneimittel für nicht zugelassene Indikationen verordnet wurde, lässt sie sich die Kosten als "sonstigen Schaden" vom Arzt zurückerstatten.

Bei der Verordnung wird gegen vertragsärztliche Pflichten verstoßen, so dass darüber hinaus noch Disziplinarmaßnahmen der Kassenärztlichen Vereinigung oder ein strafrechtlicher Betrugsvorwurf folgen können.

Bei einer Verordnung in einer nicht zugelassenen Indikation erlischt die Produkthaftung des Herstellers und die Haftpflichtversicherung des Arztes braucht im Schadensfall nicht zu haften.

Die Haftpflichtversicherung des Arztes kann sogar kündigen, wenn derart vertragswidriges Verhalten bekannt wird, mit der Folge, dass der Arzt seine Praxis schließen muss, wenn er keinen anderen Versicherer findet.

Juristisch ist die Verabreichung eines nicht zugelassenen Arzneimittels "gefährliche Körperverletzung", die nur straflos bleibt, wenn umfassende Aufklärung und Einwilligung schriftlich dokumentiert sind.

Viele Ärzte sind sich über diese rechtlichen Aspekte überhaupt nicht im Klaren und verfahren nach der Devise "wo kein Kläger, da kein Richter".

Für den Patienten ist es natürlich toll, wenn der Arzt so verfährt - er spart einen Haufen Geld und braucht kein Risiko zu tragen....

LG

Praxx


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BeitragVerfasst: Freitag 19. November 2010, 14:37 
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@ praxx.

ach du lieber himmel,
das war mir so gar nicht bekannt..

was würdest du an meiner stelle denn nun tun?


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BeitragVerfasst: Freitag 19. November 2010, 14:57 
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Beiträge: 8253
Wohnort: München
Aus aktuellem Anlass weise ich nochmal auf die Risiken und Gefahren hin, die durch die Beschaffung von Medikamenten über Internet-Apos entstehen können hin. Von den teilweise exorbitanten Preisen einmal abgesehen besteht ein hohes Risiko unwirksame, überwirksame und verunreinigte Medikamente zu erhalten. Solche Medikamente können sogar Beimischungen toxischer Substanzen enthalten und sind sind oft unter hygienisch inakzeptablen Umständen produziert worden. Lieferungen aus dem außereuropäischen Ausland können vom Zoll beschlagnahmt werden, der Empfänger muss zudem mit empfindlichen Strafen rechnen und erhält die Ware selbstverständlich nicht ausgehändigt. Bei Lieferungen aus Spanien besteht dieses Risiko nicht. Vorsicht: manche Internet-Apos gaukeln nur eine Europäische Identität vor, definitiv landet man aber zu 99% bei Canadian-Pharmacy von denen hunderte Seiten im Netz herumgeistern.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/untern ... 83,00.html

LG Federico

_________________
„Es gibt keine Alternative zum Optimismus,
Pessimismus ist Lebensfeigheit.“
Richard David Precht


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BeitragVerfasst: Freitag 19. November 2010, 20:02 
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Es gibt gesetzliche Krankenkassen die auf Antrag artfremde Medikamente bezahlen (Off-Label-Use).


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BeitragVerfasst: Freitag 19. November 2010, 20:41 
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Bevor keine Behandlung mit für die Erkrankung zugelassenen Medikamenten (in dem Fall Naltrexon & Acamprosat) erfolgt ist, sehe ich schwarz für solch eine Bewilligung. Prinzipiell ist sowas aber möglich.


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BeitragVerfasst: Freitag 19. November 2010, 21:39 
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Mein Arzt kann bestätigen, dass beide Medikamente bei mir wirkungslos ware, außerdem sind sie teurer.

Die Technikerkrankenkasse soll laut Auskunft einer Mitarbeiterin Baclofen erstatten.


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BeitragVerfasst: Samstag 20. November 2010, 14:21 
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Wohnort: Oberhausen
Eine Off-Label-Verordnung darf die Krankenkasse eigentlich nur übernehmen, wenn es keine für die Indikation zugelassenen Medikamente gibt.
Natürlich kann jeder versuchen, sich die Baclofenrezeptkosten erstatten zu lassen und ggf. mit Kassenwechsel drohen, aber einen Anspruch darauf gibt es nicht.
An der Rechtslage für den Arzt ändert eine Übernahme der Rezeptkosten durch die Krankenkasse nichts.
Zudem erschöpft sich ja die Baclofenbehandlung nicht in der Ausstellung von Wunschrezepten zum Selbstversuch für den Patienten, es sollte schon eine qualifizierte suchtmedizinische Betreuung und eine begleitende Suchtberatung auf der Grundlage eines begründbaren Behandlungskonzepts erfolgen.
Es ist bedauerlich, dass ganz viele Betroffene sich das Arzneimittel illegal beschaffen und letztlich an sich selbst experimentieren müssen.
Andererseits ist auch die Zurückhaltung der Ärzte verständlich, die dabei nur unbezahlte Mehrarbeit angesichts knapp bemessener Regelleistungsvolumina sehen.

LG

Praxx


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BeitragVerfasst: Samstag 20. November 2010, 15:25 
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Wenn die bisher zugelassenen Medikamente wirkungslos waren, kann auf Antrag ein anderes Medikament zugelassen werden.
Die Krankenkasse klärt den Sachverhalt mit dem medizinischen Dienst ab.

Grüße


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BeitragVerfasst: Samstag 20. November 2010, 15:29 
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Die Abzocke hatte ich vor einem halben Jahr schon einmal gefunden. Ich dachte damals es handelt sich um einen schlechten Scherz. Dann bin ich durch dummen Zufall auf Spanien gekommen. Ich nehme mal an das es sich da um Originale Tabletten handelt.
Ich frage mich wer sich 100 Stück für 300 Euro leisten kann oder will?


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BeitragVerfasst: Sonntag 21. November 2010, 20:40 
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Mit der neuesten Ausgabe bzw. Auswertung über Baclofen, kann man ja einiges anfangen.

Die Alimentierung bzw. Herausgabe durch ein hochrangiges Fachinstitut könnte einen bei Ärzten und Institutionen weiterhelfen.

LG


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