Ihr Lieben,
auch wenn es immer häufiger gelingt, Ärzte zu finden, die einem Baclofen off-label verschreiben, bleibt es doch ein Ärgernis, dass man das dann aus eigener Tasche bezahlen muss.
Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (was es alles gibt...) existieren Expertengruppen zur "Off-Label-Anwendung von Arzneimitteln außerhalb des zugelassenen Indikationsbereiches" :
http://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/3_n ... -node.html Hier heißt es unter anderem :
".Die Erstattungsfähigkeit derartig verordneter Arzneimittel durch die gesetzlichen Krankenversicherungen war immer wieder Gegenstand von Rechtsstreiten. Schließlich wurden in einem richtungweisenden Urteil des Bundessozialgerichts vom 19.03.2002 (B 1 KR 37/00 R) die Kriterien festgelegt, die erfüllt sein müssen, damit eine Erstattung für die Verordnung von Arzneimitteln außerhalb der zugelassenen Indikation (Off-Label use) durch die gesetzlichen Krankenversicherungen in Betracht kommt. Es muss sich (1) um die Behandlung einer
schwerwiegenden Erkrankung handeln, für die (2)
keine andere Therapie verfügbar ist und (3) auf Grund der Datenlage die begründete Aussicht auf einen Behandlungserfolg besteht."
(1) und (3) treffen ja wohl zu, bei (2) muss man geschickt argumentieren...
Ich werde dem Bundesinstitut jedenfalls mal einen netten Brief schreiben !
LG, Werner