Baclofen Forum vs Alkoholismus

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 Betreff des Beitrags: Neue Ansätze in der Alkoholismusbehandlung, 2010
BeitragVerfasst: Freitag 26. März 2010, 13:26 
Ich habe unten den link zu einer deutschsprachigen(!!!) Power Point Präsentation von Prof. Mann und Prof. Kiefer eingestellt zum Thema " Neue Ansätze in der Behandlung von Alkoholproblemen" .
Hier wird eine Typisierungen von Alkoholikabhängigkeiten über die Neurotransmitter, die Behandlungserfolge von Psychopharmaka und die mögliche Kombination mit einer angepassten Psychotherapie dargestellt.

http://www.zi-mannheim.de/fileadmin/use ... Mann_K.pdf

Also wie ich finde, für jemanden der sich dafür interessiert, einen Einstieg in das Thema zu finden, recht gut.


LG invorio


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BeitragVerfasst: Montag 29. März 2010, 13:38 
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Das Problem dabei ist, dass die deutsche "Richtlinienpsychotherapie" eine ambulante Psychotherapie bei Suchtkrankheiten - ob Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologische Therapie - erst nach Entgiftung und Entwöhnung erlaubt.
Die einzige zulässige Ausnahme sind beigebrauchsfrei substituierte Drogenabhängige - und die scheitern gewöhnlich bei der Suche nach einem Behandlungsplatz!

LG

Praxx


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BeitragVerfasst: Montag 29. März 2010, 14:08 
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Beiträge: 575
Vielen Dank für die Einstellung des Links!!

Eine recht interessante Studie, die um so aussagekräftiger würde, wenn man jetzt die Behandlung mit Baclofen einbeziehen könnte....

LG
Emelie


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BeitragVerfasst: Montag 29. März 2010, 14:14 
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Beiträge: 86
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@emelie

Bac ist auf S. 37 der Studie mit drin.
S. 38 hab ich erst für eine Grafik dazu gehalten, ist aber nicht weiter beschriftet. ist aber wohl irrtümlich nochmal die Acmprosat-grafik von S. 36 dupliziert worden...

LG
trapper


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BeitragVerfasst: Montag 29. März 2010, 14:29 
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Beiträge: 575
trappersak hat geschrieben:
@emelie

Bac ist auf S. 37 der Studie mit drin.
S. 38 hab ich erst für eine Grafik dazu gehalten, ist aber nicht weiter beschriftet. ist aber wohl irrtümlich nochmal die Acmprosat-grafik von S. 36 dupliziert worden...

LG
trapper


ahh, o.k. ! Werd die Studie nochmal genau anschauen.

Danke für den Hinweis Trapper
:smt006 Emelie


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BeitragVerfasst: Montag 29. März 2010, 14:44 
Hallo praxx,

für eine ambulante Psychotherapie ist lt. der Psychotherapie-Richtlinie von Dez. 2009 nur eine Entgiftung die Voraussetzung für eine ambulante Psychotherapie.

Und der Trend geht doch eher dahin, die ambulante Psychotherapie als etwas anderes als eine Fortsetzung einer untauglichen stationären Entwöhnung zu betrachten.

Salus und Co. KG sehen das naturgemäß anders; aber die sind ja auch in der gleichen Situation wie der Steinkohlebergbau im Ruhrgebiet in der 60er Jahren.

LG invorio


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BeitragVerfasst: Dienstag 30. März 2010, 18:35 
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Beiträge: 485
Wohnort: Oberhausen
@ Invorio

in der PT-Richtlinie des GBA, Abschnitt D, § 22, Nr. 2 Satz 1 heißt es "nach Entgiftung unter Abstinenz im Stadium der Entwöhnung" - dehnbar wie ein Gummiband... für die meisten Gutachter heisst das: Die Abstinenz muss so gefestigt sein, dass ein Rückfall nicht mehr zu erwarten ist... also nach Abschluss einer ambulanten oder stationären Entwöhnungsmaßnahme.

Ich behandle GKV-Patienten als Psychotherapeut nur im Rahmen der Kostenerstattung, ich probiere das gerne mal aus, ob sich ein Gutachter da überzeugen lässt...


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BeitragVerfasst: Mittwoch 31. März 2010, 14:26 
hallo praxx,

sicher hast Du mit der de facto Deutung der Richtlinie in diesem Punkt noch recht, leider. Aber auch da scheint sich durchaus was zu bewegen.
Allerdings ist es wie sehr häufig in großen Organisationen: es dauert.

Ich betrachte die ambulante Psychotherapie gestützt durch eine medikamentöse Behandlung mit Baclofen bei Alkoholabhängigkeit und Angst und Depressionen als die überlegene Therapieform mit sicherlich deutlich besseren Behandlungsergebnissen als die der Entwöhnungsindustrie. Das ganze auch noch kostengünstiger .

Bei einer Langzeitbehandlung in der Entwöhnungsindustrie bei 16 Wochen Aufenthalt, hast Du nach Abzug von Eingangsgespräch, Formalien und Endgespräch - da kriegst Du dann auch die Telefonnummer des Therapeuten/der Therapeutin für den Fall von Craving (kann man Telefonnummern eigentlich trinken?) - vielleicht noch 12 Stunden der unsäglichen sog. Therapie. Dass das vom Ansatz her nichts werden kann, ist wohl klar.

Also sind die GKVs die falschen Ansprechpartner, da der bisherige Entwöhnungsirrsinn vom Rentenversicherungsträger bezahlt wird.

LG invorio


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BeitragVerfasst: Freitag 2. Juli 2010, 14:01 
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Gründer †
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Registriert: Freitag 27. November 2009, 17:11
Beiträge: 8253
Wohnort: München
@praxx,

http://www.kpb-fachambulanz.de/therapie/faq.html

Ansprechpartner Frau Dr. Botschev
LG Federico

Ambulanter Entzug von Alkohol
Der eigentlichen, zweistufigen Therapie ist häufig der sogenannte „Entzug (Entgiftung)“ vorgeschaltet. Dieser kann stationär durchgeführt werden. In der KPB wird dieser erste Schritt in die erfolgreiche Behandlung, nach der ärztlichen Eingangsuntersuchung und bei entsprechender Eignung, bei Alkoholabhängigen auch ambulant angeboten.

Frage: Wer trägt die Kosten der Behandlung?
Antwort: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die ambulante Entzugsbehandlung bei Alkoholabhängigkeit und die Motivationszeit für alle rehabilitierungsbedüftigen Abhängigkeitserkrankungen, für die die KPB die Anerkennung besitzt.


Die DRV Bund (ehemals BfA)  in Berlin, die DRV Bayern Süd (ehemals LVA Oberbayern) sowie die DRV Knappschaft sind primäre Kosten- und Leistungsträger für die Rehabilitationszeit, bei entsprechender Zuständigkeit auch die gesetzlichen Krankenkassen.


Für Beamte ist die Behandlung beihilfefähig. Für Privatversicherte besteht im Einzelfall die Möglichkeit der Kostenübernahme.

_________________
„Es gibt keine Alternative zum Optimismus,
Pessimismus ist Lebensfeigheit.“
Richard David Precht


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BeitragVerfasst: Samstag 3. Juli 2010, 13:47 
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Registriert: Montag 22. März 2010, 14:32
Beiträge: 485
Wohnort: Oberhausen
hi federico,

für institutsambulanzen sind solche dinge möglich, da diese von den kranken kassen entsprechend finanziell ausgestattet werden.

ich kann in meiner praxis ambulante entgiftungen für geeignete patienten nur als IGEL anbieten, da die kassen nicht bereit sind, sonderverträge zu angemessenen konditionen abzuschließen - und die 311,20 € + medikamente können sich die meisten nicht erlauben, die dafür geeignet wären.

dabei funktioniert die "scoregesteuerte ambulante alkoholentgiftung" beim leicht- bis mittelgradigen entzugssyndrom hervorragend und könnte ganz erheblich stationäre behandlungskosten einsparen...

lg

praxx


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