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 Betreff des Beitrags: Alkoholiker in "Geschlossener Unterbringung" in Ravensburg
BeitragVerfasst: Freitag 12. Februar 2016, 20:30 
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Registriert: Samstag 19. Juni 2010, 16:08
Beiträge: 1
Alpenland Ravensburg Eingliederungshilfe "Villa"

Ich bin wie viele hier Alkoholiker und
wohne mit Unterbringungsbeschluss nach §1906 BGB in der "Villa" der Alpenland Haus der Betreuung und Pflege Am Mehlsack​ in Ravensburg

Die Zustände hier sind mittelmäßig.

Die Doppelzimmerproblematik ist unzumutbar.

Entgegen des Landesheimbauverordnung http://www.baden-wuerttemberg.de/de/ser ... -bleibt-1/ ist man bis mindestens Mitte 2017 nicht daran interessiert würdige Lebensumstände für die sehr problematische Zielgruppe zu schaffen. Meines erachtens gilt die Verordnung ab dem Zeitpunkt der Nutzungsänderung von einem Pflegeheim in ein Wohnheim der Eingliederungshilfe nach SGB XII.
Der Bundesgerichtshof entschied 2011, dass der Unterbringungsgrund mit dem geringstmöglichen Eingriff in die persönliche Freihheit erreicht werden muss. Auch aufgrund der UN-Behindertenrechtskonvention Art. 22 und 23 verbietet es sich schlicht und einfach "unfreiwillige" mit Beschluss nach §1906 BGB gegen ihren Willen in Doppelzimmern unterzubringen.

Es kommt häufig aufgrund der Doppelzimmer-Problematik zu Streit, Aggressionen und es gab auch schon Gewaltakte gegen äußerst problematischen Zimmernachbarn, wobei ich überzeugt bin, dass beim Ausführenden die seelische Belastbarkeit überschritten war.

Insbesondere da hier Klienten mit den unterschiedlichsten psychischen und seelischen Beeinträchtigungen aufeinander treffen, was dysfunktionales selbst-
und fremdschädigende Verhaltensweisen verstärkt, wenn Sie gezwungen werden auf engstem Raum zusammen zu leben.

"Bei langfristiger Unterbringung in Doppelzimmern kann so
bei allen Klienten eine destruktive Dynamik erzeugt werden, die der Stabilisierung der einzelnen Klienten kaum dienlich ist und Hospitalisierungs-tendenzen zusätzlich verstärkt.”
http://www.sozialpsychiatrie-mv.de/PDF/ ... _AMEOS.pdf

Die Heimaufsicht Ravensburg http://www.landkreis-ravensburg.de/,Lde ... sicht.html mit Petra Bühler sieht das anscheinend recht locker, zum massiven persönlichen Nachteil der Bewohner.

Dabei machen es uns die neuen Bundesländer vor.
Einzelzimmer, autonome Verpflegung im Heim, psychologisches Fachpersonal.
Alles um den eigentlichen Unterbringungsgrund entgegenzuwirken.

Selbst in Haus-Iberg als nächste Einrichtung im Einzugsbereich gibt es schon seit einiger Zeit Einzelzimmer, weil die sich diese Problematik nicht weiter antun wollten und die Bedürfnisse Ihrer Klienten respektieren.
http://www.curata.de/curatamobile/maier ... _home.html

Ähnliches ist hier aber nicht erkennbar und der Landkreis Ravensburg
mit Dezernentin für Arbeit und Soziales Diana Raedler
http://www.landkreis-ravensburg.de/,Lde ... iales.html
ist meiner Meinung nach den betriebswirtschaftlichen Interessen der Alpenland GmbH & Co. KG hörig.
http://www.betreuung-und-pflege.de/

Eine Schande für unseren Landkreis mit Zuständen des letzten Jahrtausends.

Man erzeugt definitiv zusätzlich Leid in der Alpenland Wohngruppe "Villa", in dem man weiterhin auf Doppelzimmer setzt.
Die Bewohner werden Ihrer persönlichen Freihheit beraubt und das in einem der wohlhabendsten Landkreise Deutschlands.

Meine Beschwerde bezüglich der Doppelzimmer an Einrichtungsleiterin, der Alpenland Haus der Betreuung und Pflege Am Mehlsack, Ravensburg, Claudia Weber erzeugte wenig Interesse.
http://workupload.com/file/OLFLNWA3

Mit solidarischen Grüßen

Matthias Geier

http://www.betreuung-und-pflege.de/einr ... ungshilfe/


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 Betreff des Beitrags: Re: Alkoholiker in "Geschlossener Unterbringung" in Ravensbu
BeitragVerfasst: Freitag 12. Februar 2016, 23:17 
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Registriert: Montag 22. März 2010, 14:32
Beiträge: 485
Wohnort: Oberhausen
Hallo Matthias,

ich habe deinen Bericht mit einigem Entsetzen gelesen. Bisher wusste ich überhaupt noch nicht, dass es überhaupt noch geschlossene Einrichtungen für Alkoholkranke gibt. Hier in NRW ist es kaum möglich, Betreuungsgerichte - selbst in krassen Fällen - zu einer geschlossenen Unterbringung Suchtkranker zu bewegen. Hier gilt das Prinzip der Freiwilligkeit, da Zwangsmaßnahmen bei Suchtkrankheiten grundsätzlich der therapeutischen Intention zuwiderlaufen. Gut - eine "Maßregel-Maßnahme" nach §64 StGB kommt schon mal vor, wenn Straftaten vorliegen. Aber einfach so? Finde ich ein starkes Stück und eigentlich einen Fall für den EuGH.
Hast du nicht die Mögliichkeit, wenigstens eine Unterbringung in einer anderen Einrichtung zu erzwingen, in der es Einzelzimmer gibt? Der Gesetzgeber hat ja in BW den Trägern Schlupflöcher selbst über 2019 hinaus gelassen, die Heimverordnung umzusetzen.

LG

Praxx


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 Betreff des Beitrags: Re: Alkoholiker in "Geschlossener Unterbringung" in Ravensbu
BeitragVerfasst: Sonntag 14. Februar 2016, 07:54 
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Registriert: Mittwoch 11. November 2015, 19:59
Beiträge: 383
Guten Morgen Matthias,

auch ich bin wirklich schockiert das dort so schlimme Zustände herrschen und auch darüber das man als Suchtkranker in der Geschlossenen
untergebracht wird. Sowas habe ich bisher auch noch nicht gehört. So eine Unterbringung ist doch nur von Nöten wenn eine Fremd oder Gefahr für`s eigene Leben gegeben ist. Wer hat denn angeordnet das du in diese Einrichtung musst? Ich würde auch schnellstens versuchen die Einrichtung zu wechseln denn das was da passiert ist doch Menschenunwürdig!!!

Ich hoffe sehr das du dort bald raus kannst.

_________________
LG Jette


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