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 Betreff des Beitrags: baclofen und private krankenversicherung..frage..
BeitragVerfasst: Mittwoch 8. August 2012, 12:45 
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hallo,
mein mann ist privat krankenversichert und selbständig.
was passiert, wenn er sich bac verschreiben läßt wegen alkoholproblemen?
fliegt er dann aus der kkh raus?
ist das ein ausschlußkriterium?
oder muß das vom arzt dann irgendwie anders "formuliert" werden?
wir hatten jetzt eine schlimme situation, er ist nach einem streit betrunken abgehauen, blieb die ganze nacht weg, und ich mußte ihn mit der polizei suchen lassen, bin fast verrückt geworden vor angst...

vielleicht kennt sich da jemand aus?
ratlose grüße, latina.


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 Betreff des Beitrags: Re: baclofen und private krankenversicherung..frage..
BeitragVerfasst: Mittwoch 8. August 2012, 13:16 
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@Latina,

wenn er privatversichert ist, soll er sich einfach ein Privatrezept geben lassen. So erfährt die PKV nichts von Alkoholproblemen. Die Rechnung des Arztes kann er ebenfalls privat begleichen, bzw. nicht bei PKV einreichen.

Die Polizei rufen kann ins Auge gehen vor allem wenn er sich aggressiv verhält. Zwangseinlieferung ist schnell passiert, die Ausgliederung aus der PKV ebenfalls.

LG Federico

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„Es gibt keine Alternative zum Optimismus,
Pessimismus ist Lebensfeigheit.“
Richard David Precht


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 Betreff des Beitrags: Re: baclofen und private krankenversicherung..frage..
BeitragVerfasst: Mittwoch 8. August 2012, 14:42 
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@federico
Wieso Ausgliederung aus der PKV bei Alkoholproblemen?

LG Aspino

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 Betreff des Beitrags: Re: baclofen und private krankenversicherung..frage..
BeitragVerfasst: Mittwoch 8. August 2012, 16:04 
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@Aspino,

lies mal die Vertragsbedingungen (das Kleingedruckte).

LG Federico

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Richard David Precht


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 Betreff des Beitrags: Re: baclofen und private krankenversicherung..frage..
BeitragVerfasst: Mittwoch 8. August 2012, 22:52 
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Die PKV zahlt meist als "good-will" einmalig eine Entgiftung bzw. Psycho-Therapie mit einer "komorbiden Diagnose". Ansonsten gilt, was Federico angedeutet hat.

LG jivaro

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 Betreff des Beitrags: Re: baclofen und private krankenversicherung..frage..
BeitragVerfasst: Mittwoch 8. August 2012, 22:57 
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@jivaro
Ausgliederung heißt doch Vertragskündigung - was folgt dann, kann man in die gesetzliche KV zurück?

LG Aspino

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 Betreff des Beitrags: Re: baclofen und private krankenversicherung..frage..
BeitragVerfasst: Donnerstag 9. August 2012, 19:43 
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vielen dank für die antworten,
ich hoffe, es klappt.

lg, latina.


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 Betreff des Beitrags: Re: baclofen und private krankenversicherung..frage..
BeitragVerfasst: Donnerstag 9. August 2012, 19:47 
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ach ja, die frage von aspino finde ich auch sehr interessant,
auch, wenn ich die antwort schon erahne :(


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 Betreff des Beitrags: Re: baclofen und private krankenversicherung..frage..
BeitragVerfasst: Donnerstag 9. August 2012, 20:51 
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Registriert: Dienstag 31. Januar 2012, 06:23
Beiträge: 394
aspino71 hat geschrieben:
@jivaro
Ausgliederung heißt doch Vertragskündigung - was folgt dann, kann man in die gesetzliche KV zurück?

LG Aspino


Wenn die Kuendigung rechtens ist, muss der Weg in die gesetzliche da sein.
Es gibt eine Versicherungspflicht.

Rico


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 Betreff des Beitrags: Re: baclofen und private krankenversicherung..frage..
BeitragVerfasst: Donnerstag 9. August 2012, 21:53 
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Das ist alles nicht so einfach, ...

http://www.ratgeber-geld.de/versicherun ... kkehr.html, es darf weiter gegoogelt werden. Schlimm wird es ab der Altersgrenze von 55 Jahren, ein Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist dann kaum noch möglich, und der Wechsel in den sogenannten Basistarif der privaten Krankenversicherungen ist übel; es heisst zwar, dass die Leistungen mit denen der gesetzlichen gleichwertig seien, ist jedoch eher nicht der Fall.

Nochmal zur Erklärung der Leistungspflicht der privaten Krankenkassen: grundsätzlich gilt, dass bei Leistungsanträgen unterschieden wird zwischen Behandlungen, die der Entgiftung und der Beseitigung körperlicher Symptome dienen, und Entziehungsmaßnahmen, die eine Entwöhnung von Suchtmitteln zum Ziel haben.
Im ersten Fall, also der Behandlung von krankhaften Zuständen, die durch die Sucht verursacht worden sind, besteht Leistungspflicht. Das gleiche gilt für Krankheitserscheinungen in Folge des Entzugs von Suchtmitteln.
Meist wird betroffenen Versicherten bei der ersten Entziehungsmaßnahme ein Kostenzuschuss in Höhe der tariflich vereinbarten Leistung gewährt, wenn das Versicherungsunternehmen diesen vor Behandlungsbeginn schriftlich zugesagt hat. Bei stationären Entziehungsmaßnahmen sind die allgemeinen Krankenhausleistungen erstattungsfähig. Gilt nicht für die Krankentagegeldversicherung!

Stationäre Langzeittherapien werden hingegen nicht von der Krankenversicherung erstattet (weder gesetzlich, noch privat). Hier muss ein Antrag beim Rentenversicherer (BfA, LVA) gestellt werden. Ebenso verhält es sich mit der ambulanten Therapie, die sich einem Alkoholentzug und/oder längerem Klinikaufenthalt anschließt, zum Beispiel ambulante Reha.....hat nichts mit Psychotherapie im Allgemeinen zu tun.

Also es ist ein ziemlich ödes Kapitel!

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