Süddeutsche vom 29.11.2012 Ein weiteres Detail in der irrwitzigen Geschichte des Fall Mollath: Im Urteil gegen Gustl Mollath heißt es, in seinem Wahn habe er beliebige Personen mit Schwarzgeldvorwürfen überzogen. Genannt wird aber gerade mal ein einziger Name - der eines Gerichtsgutachters. Und der ist in dem Fall alles andere als unbeteiligt. Die Argumentation von Justizministerin Merk gerät dadurch weiter ins Bröseln.
Am Ende geht es nur um Politik und um die Wiederwahl des Ministerpräsidenten meint ein Journalist in seinem Kommentar in der renommierten Tageszeitung
„FAZ“ Meine Meinung dazu ist, es ist menschenverachtend einen Menschen aufgrund fragwürdiger Gutachten über Jahre hinweg wegzusperren. Die Partei die das „C“ für christlich im Logo anführt, wäre gut beraten über christliche Werte verstärkt nachzudenken.
Die Gebote 6 und 8 würden genügen um CSU wieder wählbar zu machen. Für Frau Merk gilt zusätzlich das 8. Gebot: Du sollst nicht falsch Zeugnis reden. Vor allen Dingen dann, wenn man so gar kein Talent zum Lügen hat, wie Ulli Bachmeier in der
Augsburger Allgemeinen mehr als zutreffend beschreibt.
Hallo Ulli, wie wäre es, einen neuen Skandal an die Öffentlichkeit zu bringen? Gemeint ist die Unterdrückung des Wissens durch die Medien über ein Medikament mit dem Namen Baclofen das nachweislich gegen Alkoholismus hilft.