Sonntag 25. April 2010, 22:59
elgarlopin hat geschrieben:@ jens:
Jetzt verstehe ich noch weniger:
Zitat jens:
"Wenn der Apotheker Teilmengen einer Verpackung verkauft, muss er die entnommene Menge entsorgen."
Wie meinst du das? Keine Rolle spielt m. E., ob das 10-er oder 25-er
Tabletten sind! Die abgegebene Wirkstoffmenge im Verhältnis zum Rezept ist maßgeblich. Verkaufte Teilmengen entsorgen? Wie geht das denn?
Ich bitte dich um Aufklärung, da erfahrungsgemäß solche "Kleinigkeiten" doch große Verwirrung bei anderen Forumsteilnehmern hervorrufen können.
Danke und weiter viel Erfolg mit Baclofen!
Hallo elgarlopin,
ich habe auf mein Rezept die doppelte Menge bekommen. Das Rezept lautete auf 50x10mg.
Die "entnommene Menge" wäre aus der Schachtel entnommen worden und beim Apotheker/bei der Apothekerin verblieben und, wie ich vermute, von ihr/ihm entsorgt werden müssen.(Kann mir nicht vorstellen, dass Medikamente in Deutschland ohne Schachtel oder Beilage verkauft werden dürfen)
Habe bisher noch keinerlei Verwirrung anderer Forumsteilnehmer bemerkt.
jens
Sonntag 25. April 2010, 23:10
Hallo Jens, da bin ich dann wohl der einzige Verwirrte. Jetzt frage ich mich natürlich, ob die Apotheker keinen Nachweis führen müssen über abgegebene rezeptpflichtige Medikamente und die entsprechenden Rezepte. Habe ich da invorio richtig verstanden?
Sonntag 25. April 2010, 23:19
Lieber elgarlopin,
ich weiss nicht, wie Apotheker das machen, bin keiner.
Kann mir aber nur schwer vorstellen, dass jedes Rezept von Seiten irgendeiner Behörde kontrolliert wird.
Ich war letzten Donnerstag echt froh über den Vorgang, bereue es mittlerweile zutiefst, darüber berichtet zu haben.
jens
Montag 26. April 2010, 13:13
Privatrezepte bekommt der Patient vom Apotheker in der Regel ja als Quittungsbeleg zurück... da wird nicht weiter kontrolliert!
Einzige Ausnahme sind private Btm-Rezepte, da geht ein Durchschlag an die Amtsapotheke.
Der Apotheker müsste die übrigen Tabletten aus der Packung übrigens wirklich entsorgen, dürfte aber nur den Preis für die abgegebenen Tabletten verlangen.
Der Apotheker darf aber beim Selbstzahler auch abweichende Packungsgrößen anbieten - der Kunde zahlt ja selber - wenn er die verordnete Packungsgröße nicht vorrätig hat.
Im beschriebenen Fall hat der Kunde dem Apotheker auch einen Gefallen getan - der hätte sonst Verlust gemacht
LG
Praxx
Montag 26. April 2010, 13:28
Hallo Jens,
warum bereust Du, darüber berichtet zu haben. Ich denke, die Klärung der Frage könnte für den einen oder anderen mit seinem Privatrezept wichtig sein.
LG invorio
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